IT Sicherheit

aktualisiert am 12.08.2019


                                                

 

       
" IT Sicherheit - Einordnung in das Business "


Das Thema Datenschutz/Datensicherheit hat nun durch Ereignisse wie dem Auftauchen von Verschlüsselungstrojanern, den Diebstahl von Zugangsdaten aus sozialen Netzwerken sowie dem im vergangenen Jahr stattgefundenen APT-Angriff auf das Bundestagsnetzwerk über die Medien die Öffentlichkeit erreicht.

Eine Sensibilisierung insbesondere der gewerblichen IT-Anwender gegenüber diesem Thema haben diese Vorgänge aber noch nicht bewirkt.

Für viele ist es schwer vorstellbar, dass man selbst auch mal betroffen sein könnte, dies begegnet mir bei Kundengespächen immer wieder.

Dessen ungeachtet gilt insbesondere für gewerbliche IT-Anwender eine juristische Verpflichtung, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen vorzuhalten.

Dies trifft gerade dann zu, wenn personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.

Dann steht auch die Gefahr der persönlichen Haftung des Geschäftsführers/Inhabers des Unternehmens im Raum.






Komponenten der IT Sicherheit



 


 

Was sind personenbezogene Daten?


" Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, die eine natürliche Person betreffen, unabhängig
  davon, ob diese im Zusammenhang mit ihrem privaten, beruflichen oder öffentlichen Leben stehen.

  Dabei kann es sich um alles Mögliche handeln, von einem Namen, einer Fotografie, einer E-Mail-Adresse,
  Bankdaten, Posts in sozialen Netzwerken, medizinischen Informationen bis zur IP-Adresse des Computers."

  aus der Erklärung der Europäischen Kommission im Zuge der Verabschiedung der neuen
  Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Jahre 2016



Datenschutz, Datensicherheit, IT Sicherheit


  Datenschutz:
  Datenschutz soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten
  in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Mit Datenschutz wird daher der Schutz personenbezogener 
  Daten vor etwaigem Missbrauch durch Dritte bezeichnet (nicht zu verwechseln mit Datensicherheit).

  Datensicherheit:
  Mit Datensicherheit  wird der Schutz von Daten hinsichtlich gegebener Anforderungen an deren Vertraulichkeit,
  Verfügbarkeit und Integrität bezeichnet. Ein moderner Begriff dafür ist "Informationssicherheit".


  IT Sicherheit:
  IT Sicherheit bezeichnet einen Zustand, in dem die Risiken, die beim Einsatz von Informationstechnik aufgrund
  von Bedrohungen und Schwachstellen vorhanden sind, durch angemessene Maßnahmen auf ein tragbares Maß
  reduziert sind.
  IT Sicherheit ist also der Zustand, in dem Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und
  Informationstechnik durch angemessene Maßnahmen geschützt sind.


  Definitionen des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)


 

 
Die folgende Übersicht über rechtliche Bezüge zur IT Sicherheit ist informativ und wurde aus Medienveröffentlichungen zusammengestellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei konkreten Anfragen zu diesem Thema nutzen Sie bitte Ihre juristische Rechtberatung.

 
 
Juristische Bezüge zur IT Sicherheit



 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 hat die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie ersetzt, gültig ab 25.05.2018
 DSGVO beschlossen 2016 - Einführungsphase in den Unternehmen bis Mitte 2018
 bei Verstoß strafbewehrt bis zu 2% des jährlichen Umsatzes des Unternehmens

 
 

 Regelungen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA

  Safe-Harbor-Prinzipien (Regelung wurde am 06.10.2015 vom EuGH aufgehoben)
  EU-US Privacy Shield (aktueller Stand ist eine Absichtserklärung)
  EU-Standardvertragsklauseln

 

  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 

  Sicherung der Infrastruktur zum Schutz von gespeicherten personenbezogenen Daten,
  gilt nur bei Vertragsverhältnis nach deutschem Recht.

  Paragraf 4   Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung
  Paragraf 5   Datengeheimnis
  Paragraf 9   Technische und organisatorische Maßnahmen
  Paragraf 36 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
 

 
  Strafgesetzbuch (STGB) 

   Paragraf 206  Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
 


  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

    Paragraf 278  Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
 
 

  GmbH Gesetz (GmbHG) 

    Paragraf 43  "Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt des
                             ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"
 


  Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 

    Paragraf 91 Abs.2 AktG  Einrichtung eines Risikomanagement Systems (RMS) für börsennotierte
                                                Unternehmen
 

 
  Teledienstedatenschutz-Gesetz (TDDSG)

    Paragraf 3      Grundsätze, gilt nur bei Vertragsverhältnis nach deutschem Recht
 
 

  Telekommunikationsgesetz (TKG)

        . . .  wie BDSG als Anbieter für geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste

 

 
 
 


Die Götze + Reichstein Bürosysteme GmbH als Lösungsanbieter sieht ihre Aufgabe darin, in Zusammenarbeit mit den Kunden und Interessenten die  Datensicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

Von der Beratung über die Einrichtung einer Sicherheitslösung stehen wir unseren Kunden gerne zur Seite.
 


 

 
Wenden Sie sich bitte bei Interesse wie folgt an: 

 
Götze + Reichstein Bürosysteme GmbH
Sachsen - Anhalt
06116 Halle/Saale
Delitzscher Straße 121
Tel: 03 45 - 5 64 03 - 0
Fax: 03 45 - 5 64 03 - 50
 E-Mail:  Systemtechnik@GR-Buerosysteme.de 



Meinungen zur Seite und Rückfragen an:


Dipl. Ing. (FH) Jens Dräger
Leiter Systemtechnik
Götze + Reichstein Bürosysteme GmbH
E-Mail: Jens.Draeger@GR-Buerosysteme.de





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